Bundesprogramm/Obligatorisches (OP) und Feldschiessen 300m +25/50m:
| Datum | Zeit | Schiessplatz |
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OP 300m: Montag, 7. Mai 2012 Donnerstag, 14. Juni 2012 Freitag, 10. August 2012 Samstag, 25. August 2012 |
18.00 - 20.00 h 18.00 - 20.00 h 18.00 - 20.00 h 09.00 - 12.00 h |
Härdli Spreitenbach |
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OP 50m: Montag, 7. Mai 2012 Samstag, 25. August 2012 |
18.00 - 20.00 h 09.00 - 12.00 h |
Härdli Spreitenbach |
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Feldschiessen 300m: Freitag, 25. Mai 2012 Freitag, 1. Juni 2012 Samstag, 2. Juni 2012 Sonntag, 3. Juni 2012 |
17.30 - 20.00 h 17.30 - 20.00 h 09.00 - 12.00 + 14.00 - 16.00 h 09.00 - 11.00 h |
Schiessanlage Aesch, Wettingen |
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Feldschiessen 25/50m: Freitag, 25. Mai 2012 Samstag, 26. Mai 2012 Freitag, 1. Juni 2012 Samstag, 2. Juni 2012 |
17.00 - 20.00 h 09.00 - 12.00 h 17.00 - 20.00 h 09.00 - 12.00 + 13.00 - 17.00 h |
Härdli, Spreitenbach |
Ergänzungen/Hinweise:
- Standblatt-Ausgabe Bundesprogramme vormittags bis 11.30 h, abends jeweils bis 19.30 h.
- Zu den oblig. Schiessübungen sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Schiessbüchlein bzw. militärischer Leistungsausweis, Aufforderung zur Erfüllung der Schiesspflicht (Brief mit Klebeadresse), persönliche Dienstwaffe, Magazin und persönlicher Gehörschutz.
- 2012 sind schiesspflichtig: die Armeeangehörigen, welche 2011 die Rekrutenschule absolviert haben und Armeeangehörige bis und mit Jahrgang 1978. Armeeangehörige, welche 2012 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig. Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte 2012 erfülllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig. Entlassungen 2012: Jahrgang 1978, sowie Jahrgänge 1979-1982, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.
- Während des Aufenthaltes im Schiessstand ist das Tragen des Gehörschutzes obligatorisch. Für Gehörschäden, welche durch die Missachtung dieser Vorschrift entstehen, lehnt die Versicherung jede Haftung ab.
- Mängel und Schäden an der Polytronic-Anlage sind sofort dem Schützenmeister zu melden.
- Übriggebliebene Munition darf nicht mehr nach Hause genommen werden, sondern ist vor dem Verlassen des Standes an die Munitionsausgabe zurückzubringen.